Endlich Schulkind - Der Weg zur Schuleinschreibung 2025/2026
Welche Kinder sind schulpflichtig?
› Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden (geboren bis 30. September 2019), sowie Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind schulpflichtig.
› Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden (= „Korridor-Kinder“). Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren ebenso wie alle anderen Kinder.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr (2025/26) oder erst zum darauffolgenden Schuljahr (2026/27) eingeschult wird.
Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr (2026/27) verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 10. April 2025 schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (2025/26) schulpflichtig.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, schulpflichtige Kinder auf Antrag der Eltern (nur in Absprache mit der Schule) zurückzustellen. Der Antrag muss bis zum 31.Januar 2025 an der Schule eingehen.
› Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 31. Dezember 2019 geboren sind:
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Kind in die Schule aufgenommen werden, das zwischen dem 01. Oktober 2019 und dem 31. Dezember 2019 geboren wurde, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Wie läuft die Schuleinschreibung ab?
Die benötigten Unterlagen werden allen Eltern durch die Schule im Januar zugesandt. Bitte senden Sie die Unterlagen zum darin angegebenen Termin ausgefüllt an die Schule zurück. Alternativ können Sie diese auch gerne direkt in unseren Postkasten an der Schule einwerfen. Eine Übersendung per E-Mail ist auf Grund der aktuellen Datenschutzbestimmungen leider nicht möglich.
Welche Kinder müssen angemeldet werden
Anzumelden sind alle Kinder,
› die bis zum 30. September 2019 geboren wurden und ihren Wohnsitz innerhalb des Schulsprengels Sulzbach haben
› außerdem müssen alle Kinder angemeldet werden, die im vorigen Schuljahr zurückgestellt wurden oder
› deren Eltern die Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/26 verschoben haben.
Die formelle Einschreibung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 findet vom 17. bis 21. März 2025 statt. Die Eltern müssen an diesen Tagen die Anmeldeformalitäten erledigen. Terminvorschläge werden wir den Kindergärten zukommen lassen. Sollte Ihr Kind keinen örtlichen Kindergarten besuchen, wenden Sie sich bitte zeitnah telefonisch bei der Schulleitung.
Mitzubringende Unterlagen zur Einschreibung:
› Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
› Foto für die Busfahrkarten (nur für Kinder aus Soden und Dornau)
› Gutachten des Kindergartens
› Impfpass wegen Masernschutz
› Untersuchungsheft (U1 – U9)
Weitere Informationen
Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage des bayerischen Kultusministeriums oder auf einer speziell eingerichteten Taskcard unserer Schule.
In jedem Schuljahr finden außerdem zwei Elternabende statt. Die Termine erfahren Sie über die Kindergärten sowie über unsere Homepage (Aktuelles / Termine).
Wir freuen uns auf unseren neuen Erstklässler!