Krankmeldung
Bei einer eventuellen Erkrankung bzw. Verhinderung Ihres Kindes am Unterricht bitten wir Sie, uns bis 7.45 Uhr zu benachrichtigen. Nutzen Sie dafür bitte das Programm Edjufy. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, rufen Sie uns unter der 06028/6488 an oder nutzen Sie den Anrufbeantworter. Die Verwaltung ist in der Regel ab 7.00 Uhr besetzt.
Mit einer rechtzeitigen Entschuldigung helfen Sie uns sehr. Dadurch ersparen Sie uns und sich unnötige Nachforschungen über den Verbleib Ihres Kindes. Dazu sind wir als Schule aus Sicherheitsgründen verpflichtet.
Wichtig ist, dass Sie uns auch an Folgetagen über Edjufy informieren.
Infektionsschutz
In einer Schule können sich Krankheiten sehr schnell ausbreiten. Davor wollen wir Ihre Kinder schützen. Lesen Sie deshalb bitte sorgfältig die folgenden Hinweise.
Beurlaubung
Nach § 20 BaySchO kann ein Schüler/eine Schülerin nur in Ausnahmefällen und aus zwingenden Gründen vom Unterricht beurlaubt werden.
Reise- und Urlaubstermine können nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden.
Zu den Ausnahmefällen zählen:
a) Besondere persönliche Gründe
› Todesfall in der Familie
› Wohnungswechsel
› nachweislich schwere Erkrankung eines zur Wohngemeinschaft gehörenden Familienangehörigen
b) Religiöse Gründe
› Bei Einkehrtagen/Rüstzeiten genügt eine schriftliche Benachrichtigung.
c) Erholungsaufenthalt
Rechtzeitige Antragstellung unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses.
Dieses muss enthalten:
› Grund des Erholungsaufenthaltes
› Angabe, warum der Erholungsaufenthalt nicht in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden kann.
d) Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen.
Der Antrag des Veranstalters muss folgendes enthalten:
› die Anzahl der zu beurlaubenden Schülerinnen und Schüler und der betreffenden Schulen
› die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
e) Teilnahme an leistungssportlichen Veranstaltungen und Lehrgängen
› Endkämpfe um Deutsche oder Bayerische Meisterschaften
› grundsätzlich alle Sportveranstaltungen und -lehrgänge, für die die Schüler im Rahmen von Talentfördermaßnahmen durch den zuständigen Sportfachverband benannt worden sind.
Antrag auf Beurlaubung durch die Erziehungsberechtigten unter Beigabe einer Bescheinigung des zuständigen Verbandes.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte über unser Programm Edjufy.
Die Genehmigung erteilt die Schulleitung.